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   OLG Oldenburg, 02.09.2003 - 15 U 47/03   

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https://dejure.org/2003,3206
OLG Oldenburg, 02.09.2003 - 15 U 47/03 (https://dejure.org/2003,3206)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 02.09.2003 - 15 U 47/03 (https://dejure.org/2003,3206)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 02. September 2003 - 15 U 47/03 (https://dejure.org/2003,3206)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Haftung eines Ponyhofbetreibers bei Sturz eines Mädchens; Entlastungsbeweis hinsichtlich Auswahl des Pferdes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Ponyhofbetreibers bei Sturz eines Mädchens; Entlastungsbeweis hinsichtlich Auswahl des Pferdes

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2; ; BGB § 833 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 833 Satz 1, 2
    Zur Haftung des Betreibers eines Ponyhofs bei Reitunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tierhalterhaftung eines Ponyhofbetreibers bei Sturz eines reiterfahrenen 12jährigen Mädchens

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 10 (Kurzinformation)

    Sturz vom Pony

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unglück auf dem Ponyhof - 12-Jährige fällt vom Pferd - Inhaber des Ponyhofes trifft keine Schuld

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftbarkeit des Ponyhof-Betreibers - reiterfahrenes Mädchen stürzt auf Ponyhof

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Reiterhof haftet nicht für schweren Sturz eines Mädchens bei unbeaufsichtigtem freien Reiten - Sturz des Mädchens wäre auch von versierter Aufsichtskraft nicht unbedingt zu verhindern gewesen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 04.02.2022 - 9 U 21/21

    Ansprüche nach einem Reitunfall; Typische Tiergefahr; Handeln auf eigene Gefahr;

    Dass hier ein Fall des § 833 Satz 2 BGB vorläge, ist weder dargetan noch sonst ersichtlich (weshalb die von Beklagtenseite auf S. 2 des Schriftsatzes vom 09.04.2020, Bl. 82 GA, zitierte Entscheidung des OLG Oldenburg vom 02.09.2003 - 15 U 47/03, OLGR Oldenburg 2004, 180, hier von vornherein nicht einschlägig ist).
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