Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 02.09.2003 - 15 U 47/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Haftung eines Ponyhofbetreibers bei Sturz eines Mädchens; Entlastungsbeweis hinsichtlich Auswahl des Pferdes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung eines Ponyhofbetreibers bei Sturz eines Mädchens; Entlastungsbeweis hinsichtlich Auswahl des Pferdes
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 833 Satz 1, 2
Zur Haftung des Betreibers eines Ponyhofs bei Reitunfall - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Tierhalterhaftung eines Ponyhofbetreibers bei Sturz eines reiterfahrenen 12jährigen Mädchens
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 10 (Kurzinformation)
Sturz vom Pony
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Unglück auf dem Ponyhof - 12-Jährige fällt vom Pferd - Inhaber des Ponyhofes trifft keine Schuld
- anwalt.de (Kurzinformation)
Haftbarkeit des Ponyhof-Betreibers - reiterfahrenes Mädchen stürzt auf Ponyhof
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Reiterhof haftet nicht für schweren Sturz eines Mädchens bei unbeaufsichtigtem freien Reiten - Sturz des Mädchens wäre auch von versierter Aufsichtskraft nicht unbedingt zu verhindern gewesen
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 08.05.2003 - 5 O 3449/02
- OLG Oldenburg, 02.09.2003 - 15 U 47/03
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 04.02.2022 - 9 U 21/21
Ansprüche nach einem Reitunfall; Typische Tiergefahr; Handeln auf eigene Gefahr; …
Dass hier ein Fall des § 833 Satz 2 BGB vorläge, ist weder dargetan noch sonst ersichtlich (weshalb die von Beklagtenseite auf S. 2 des Schriftsatzes vom 09.04.2020, Bl. 82 GA, zitierte Entscheidung des OLG Oldenburg vom 02.09.2003 - 15 U 47/03, OLGR Oldenburg 2004, 180, hier von vornherein nicht einschlägig ist).